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 Updatebeantragung

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Updatebeantragung Empty
BeitragThema: Updatebeantragung Updatebeantragung EmptySa März 17, 2018 11:31 pm

Updatebeantragung
Da gibt es Regeln für?

Damit der eigene Charakter wachsen und stärker werden kann, muss er geupdated werden. Dafür ist das [Update]-Thema eurer Shinobiakte wichtig, dass ihr erstellt habt oder nach Charakterannahme erstellen werden. Updates stellen in der Regel eine Erweiterung oder eine Verstärkung eures Charakters dar.

Ihr dürft nur 3 Nachweisupdates gleichzeitig offen haben. Unter Nachweise fällt alles, was ihr durch einen Ingamepost nachweisen müsst. Ob durch eine Erwähnung oder Training ist egal.

Damit keine Unklarheiten herrschen wird euch der Staff jedes Mal die nötigen Parameter nennen. Habt ihr einen Nachweis erbracht und immer noch zwei offen, dürft ihr ein neues Update beantragen, womit die Zahl wieder auf drei steigt. Bestimmte Dinge wie Gutscheine und Briefkastenupdates dürfen die Anzahl der maximalen Nachweisupdates überschreiten.

Jutsu - Nachweisupdates

Wollt ihr eurem Charakter ein neues Jutsu beibringen, müssen die dafür benötigen Ryo auf eurem Account bereits vorhanden sein oder noch überwiesen werden (unabgerechnete, abgeschlossene Missionen oder Erfolge). Besitzt ihr die nötigen Ryo nicht, wird das Update direkt abgelehnt. Ihr beantragt neue Jutsu über eure Updates, damit der Staff dieses dann genehmigen und in die Nachweis-Liste eintragen kann. Sobald das geschehen ist, dürft ihr das Jutsu Ingame erlernen und den Nachweis schreiben. Meldet euch danach mit dem Link zum Nachweis in euren Updates und der Staff wird das Jutsu abrechnen und eintragen.

Es gibt hier keine Trainingspostpflicht. Innerhalb der Erfolge für Jutsu findet ihr jedoch Erfolge, die sich auf das Training eines Jutsu beziehen. Bei uns ist jede Art von Training, egal ob Jutsu, Kuchiyose oder Ausbildungen vollkommen freiwillig und wird mit Erfolgen belohnt. Sowohl Trainingspost als auch die Nennung des Jutsu sind valide Nachweise. Es gibt zwei kleine Zusätze, welche eure Möglichkeiten für das freiwillige Training erweitern:
    Nachträgliches Training: Ihr könnt Jutsu, die ihr nur über eine Nennung erworben habt, nachträglich noch trainieren. Dafür muss das Training zeitlich vor dem Nachweis angesiedelt sein. Das Jutsu darf in Zuge dessen nur trainiert, aber nicht für Kämpfe oder Missionen eingesetzt werden – das Training kann auf einer Mission stattfinden, sofern das Jutsu zu keinem Moment aktiv zum Gelingen der Mission beiträgt.

    Training in Flashbacks: Ihr könnt Jutsu auch noch in Flashbacks trainieren, wenn das logisch begründbar ist. Gründe wären, dass ihr ein Jutsu direkt am ersten Tag des Zeitrahmens erlernt habt oder ein Timeskip war, bevor ihr einen Trainingspost hättet schreiben können. Es muss immer bedacht werden, dass die Parameter stimmen – ihr könnt kein Fuuinjutsu als Flashback im Januar trainieren, wenn ihr die Ausbildung erst im Februar erlernt habt.
Clanjutsu für Dorffremde

Die vorhandenen Clane haben bestimmte Reiche, denen sie zugeordnet sind. Bei manchen Clanen beschränkt sich das auf nur ein Reich, während andere Clane über verschiedene Reiche verstreut sind und mehrere Zweigfamilien besitzen.

Ein dorffremder Charaktere hat nur Anspruch auf die Jutsu seines Clans, wenn er eine gute Begründung dafür hat wie es ihm möglich war auf die im Regelfall geheimen und im Clan gehaltenen Jutsu zuzugreifen. Diese Begründung muss schlüssig und zum Charakter passend sein. Eine der üblichsten Erklärungen ist das Erlernen der Techniken durch ein Elternteil, das die Techniken beherrscht. Ebenfalls können Jutsu immer durch reale Spieler erlernt werden.

Ausgeschlossen von dieser Regel sind alle Fähigkeiten und Grundjutsu wie die sogenannten „Element no Jutsu“, ebenso alle selbst erfundenen Techniken. Diese Sachen können auch ohne Begründung erlernt werden.

Anwendungsbeleg

Die Anwendung eines steigerbaren Jutsu zählt als Anwendungsbeleg und kann verwendet werden die Kosten einer Jutsusteigerung zu reduzieren. Es ist wichtig während des Updates alle dazugehörigen Posts zu verlinken. Als Beleg zählt ausschließlich das Neuwirken eines Jutsu - Ihr könnt mehrere Belege pro Post haben, wenn ihr das Jutsu jedes Mal mit neuem Chakraaufwand wirkt. Jutsuanwendungen aus Flashbacks können nicht verwendet werden.

Ein Anwendungsbeleg kann nicht für den Nachweis einer Technik verwendet werden und anders herum. Es sind also keine Doppelbelegungen erlaubt, weswegen es wichtig ist, wirklich alles korrekt in euren Updates zu verlinken.

Ein Angenommen – Zwei Angenommen

Updates brauchen entweder ein oder zwei Angenommen, bevor das Update angenommen und durchgeführt werden kann. Die Regel dazu ist recht simpel: Updates für Stoffe aus Listen brauchen nur ein Angenommen, während alle erfundenen Sachen zwei Angenommen brauchen. Änderungen am Charakterblatt brauchen ebenfalls nur ein Angenommen.

Briefkastenupdates

Es gibt einige Sachen, die über den Briefkasten beantragt werden müssen. Dazu gehören unter Anderem Anträge auf Kekkei Genkai, Hiden oder limitierte Techniken und alles, was mit einem persönlichen Plot begründet werden muss. Rangaufstiege und Fraktionswechsel müssen ebenfalls über den Briefkasten beantragt werden. Briefkastenupdates zählen nicht unter die üblichen drei Nachweis-Updates und können dahingehend auch bei drei noch zu erbringenden Nachweisupdates in den Updates beantragt werden.

Alle Kekkei Genkai, Hiden, limitierte Techniken, Rangaufstiege und Fraktionswechsel sind bei uns Briefkastenupdates und sollten auch so beworben werden.

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